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Lockerungen im Sport und Wiedereröffnung der Geschäftsstelle

  1. Gemäß Corona-Verordnung, gültig ab dem 28.06.2021, ist bei Inzidenzstufe 1 (unter 10) und 2 (10 bis 35) Sport sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen ohne besondere Regelung möglich. Die Erfassung der Kontaktdaten, sowie Maskenpflicht im Hallenbereich außerhalb der sportlichen Betätigung ist weiterhin vorgeschrieben.

  2. Ab sofort ist unsere Geschäftsstelle wieder zu den üblichen Geschäftszeiten für Mitglieder und Interessierte geöffnet: Di 8:00 – 10:00 Do 17:00 – 19:00

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